Die Weihnachtsfeiertage 2014 neigen sich dem Ende und in vielen deutschen Haushalten ist der Frust nach dem Heiligen Abend groß, da die Geschenke nicht gefallen, gar nicht passen, oder sogar nicht richtig funktionieren. Nach den Feiertagen muss man nun also eine schnelle Lösung für die unliebsamen Geschenke finden. Meistens wird empfohlen schnell zu handeln um Umtauschfristen nicht zu verpassen. Doch ist der Umtausch überhaupt immer die beste Lösung? Wir haben die besten Experten-Tipps für das Jahr 2014 gesammelt. So finden Sie garantiert die beste Lösung für Ihre ungewünschten Geschenke!
Das Umtauschen – scheinbar die einfachste Möglichkeit aber gar keine Selbstverständlichkeit.
Beim Umtausch gibt es anders, als man zunächst denkt einiges zu beachten. Bei einem mangelhaften Produkt ist die Lage innerhalb der ersten sechs Monate noch eindeutig. Hier kann vom Händler repariert werden oder gegen ein funktionsfähiges Produkt getauscht werden. Bei kleineren Mängeln kann man auch einen Preisnachlass verlangen. Gefällt ein Weihnachtsgeschenk nicht, gibt es aber gar kein gesetzliches Recht auf den Umtausch. Unter Umtausch versteht man lediglich die Rückgabe einer mängelfreien Sache. Obwohl bei Nichtgefallen wie genannt kein Rechtsanspruch auf den Umtausch besteht, zeigen sich die meisten Firmen und Händler aber sehr kulant und gewähren den Kunden z.B. ein Umtauschrecht für 14 Tage. Damit der Umtausch reibungslos funktioniert, sollten Sie aber unbedingt die Originalverpackung, sowie die Originalrechnung aufbewahren. Theoretisch kann man zwar auch durch Bestätigung einer dritten Personen, die beim Kauf dabei war, nachweisen wo das Geschenk gekauft wurde – in der Praxis erweist sich dies aber als äußerst schwierig. Die Originalrechnung ist beim Umtausch unbedingt notwendig. Sollte der Kassenbon über die Feiertage verloren gegangen sein, oder wenn Sie sich nicht beim Schenkenden nachfragen möchten, gibt es aber weitere Möglichkeiten für unpassende Geschenke.
Weiterverschenken – laut Knigge gar keine gute Idee.
Man kommt schnell auf die Idee Geschenke die nicht gefallen einfach weiterzuverschenken. Laut Knigge Experten ist dies jedoch einer der größten Fauxpas überhaupt.
Gabrielle Adams von der London Business School belegt zwar in einer Studie die im Fachblatt Psychological Science erschien, dass die Vorstellungen von Schenkenden und Beschenkten derart auseinanderklaffen, dass man das große Tabu des Weiterschenkens getrost ignorieren sollte. Auf Freude beim Schenkenden dürfte es aber wohl kaum stoßen, wenn man das sorgsam ausgewählte Geschenk einfach weiterverschenkt.
Spenden – anderen etwas Gutes tun.
Eine weitaus bessere Lösung ist hier das ungeliebte Präsent an eine karitative Einrichtung zu spenden.
So tun Sie anderen an Weihnachten etwas Gutes ohne selbst etwas entbehren zu müssen – ein Gewinn für beide Seiten. Eine gute Möglichkeit zum Spenden sind z.B. die SOS-Kinderdörfer.
Verkaufen auf Recommerce Portalen oder auf Ebay – das geht auch nach der Umtauschfrist.
Eine naheliegende Idee sind Ebay Versteigerungen. Hier gilt es zu beachten, dass gerade nach Weihnachten viele Beschenkte auf die Idee kommen Ihre Geschenke zu versteigern. Aufgrund des hohen Angebotes können so nicht immer die besten Preise erzielt werden. Wenn Sie sich für eBay entscheiden, sollten Sie sich mit der Versteigerung also etwas Zeit lassen.
Eine weitere gute Möglichkeit ist der Recommerce-Verkauf. So werden Plattformen im Internet genannt, die gebrauchte und defekte Produkte zu einem Festpreis ankaufen um diese aufzubereiten und weiterzuverkaufen. Gerade wenn der Umtausch für Ihre ungeliebten Weihnachtsgeschenke nicht möglich ist, haben Sie so eine tolle Möglichkeit bares Geld aus Geschenken zu machen, über die Sie sich nicht freuen. Da es in Deutschland bereits knapp 40 solcher Portale gibt, empfiehlt es sich Gerbrauchtpreisvergleiche zu nutzen, um auch wirklich den besten Preis beim Verkauf zu erzielen.